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eANV - elektronisches Abfallnachweisverfahren

 

Zum 01. Februar 2007 sind Gesetz und Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. In diesen ist ein Übergangszeitraum für die Ablösung des papiergebundenen Verfahrens zum neuen, elektronischen Verfahren (eANV) vorgesehen.

Bereits ab dem 1. Februar 2007 ist mit behördlicher Zustimmung eine freiwillige Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung möglich.

Für Sie als Unternehmen stellen sich die Fragen, wann der richtige Startzeitpunkt zur Einführung ist, welche Software eingesetzt werden soll und welche Kartenlesegeräte und Signaturkarten für eine qualifizierte elektronische Unterschrift geeignet sind.

Wir empfehlen daher, sich gründlich über diese Themen zu informieren um für Ihr Unternehmen die beste Lösung zu finden.

Wer ist betroffen und welche Änderungen gibt es?

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Elektronischer Entsorgungsnachweis (eEN)

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Elektronischer Begleitschein (eBGS)

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Elektronisches Register

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Elektronische Signatur

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Transportüberwachung

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Datenformate

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Übergangsregelungen

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